+49 8122 559170

Termine im Zuge der neuen EU-Batterieverordnung

PR Agentur Lorenzoni News Aktueller Artikel

Veröffentlicht von Beate Lorenzoni

FBDi: Neue Pflichten im Handel mit Batterien – nächster Stichtag 18. August 2025

Tobias Nuffer, Geschäftsführer und Key Accounting D
FBDi-Umweltticker (Shutterstock 104203811)

Die neue EU-Batterieverordnung 2023 (BATT2) ersetzt die europäische Altbatterierichtlinie 2006/66/EG (BATT). Als ein Eckpfeiler des European Green Deals zielt sie darauf ab, die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien in punkto Klimaneutralität und Umweltschutz zu verbessern.  Unternehmen müssen sich auf neue Vorschriften einstellen, darunter die Einführung neuer Batteriekategorien, eine verpflichtende CO₂-Offenlegung ab 2025 sowie striktere Sammelquoten. Seit dem 18. August 2024 treten die neuen Pflichten der EU-BattV für die Wirtschaftsakteure Zug um Zug in Kraft.

Der FBDi weist auf den 18. August 2025 als nächsten Stichtag hin – dann treten die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG und die darauf basierenden 27 nationalen Batterie-Gesetzgebungen außer Kraft. Bis zum 18. August 2025 müssen die seit 18. Februar 2024 geltenden neuen Batteriekategorien in den Batterieregistern der Länder registriert werden. Im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht (Deutsches Batteriegesetz (BattG) fallen ab diesem Termin weitere Pflichten an:

  • Wirtschaftsakteure müssen ein Managementsystem einführen, einen Risikomanagementplan aufstellen sowie relevante Informationen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht offenlegen.
  • Alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden (ist bereits Pflicht nach der Batteriedirektive).
  • Hersteller müssen die Sammlung ebenso wie die Anforderungen an die Sammlung von Altbatterien sicherstellen.
  • Benennung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung und das Recht zur Übertragung der Herstellerpflichten auf eine Organisation.
  • Es gelten die neue Angaben der Registrierungspflicht für Hersteller im Herstellerregister.
  • Altbatterien: Einzuhalten sind neue Pflichten für freiwillige Sammelstellen und Exporteure sowie die Beschränkung für die Rückgabe von Geräte- und LV-Altbatterien und das neue Verbot.
  • Die Sorgfaltspflichten der Händler, die erweiterte Informationspflicht für Anbieter von Online-Plattformen und die Pflichten der Mitgliedstaaten sind einzuhalten.
  • Dokumentationspflicht für Batteriebesitzer.
  • Informationspflicht der Hersteller für Informationen an Endnutzer und Abfallbewirtschaftungsunternehmen.
  • Für Hersteller, Abfallbewirtschafter und Betreiber von Abfallbewirtschaftungsanlagen gelten ab sofort Mindestanforderungen.
  • Erstellung einer Erklärung zum CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien im Rahmen eines CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und Bestätigung durch eine sogenannte Notifizierte Stelle.

Eine sehr gute Übersicht zu allen Deadlines steht auf der Webseite der hesselmann service GmbH, die den Expertenhub des Verbands mit Fachwissen unterstützt.

 

Zudem wird ab 18. August 2025 die Batterierücknahme neu gestaltet, dann haben Inverkehrbringer bis zum 16. Januar 2026 Zeit sich einzurichten. Allen aktiven Registrierungen im EAR-Portal muss eine sogenannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zugeordnet werden, die dann die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung der jeweiligen Altbatterien übernimmt. Wie der FBDi weiters hinweist, wird dies für alle aktuell fünf Batteriekategorien aus der EU-BattV erforderlich sein (nicht mehr nur für Gerätebatterien wie bisher). Aktuell gibt es noch keine solche Organisationen. Diese werden erst ab August 2025 zugelassen und von EAR als Gemeinsame Stelle für das deutsche Batteriegesetz veröffentlicht.

 

Bis zum 18. August 2025 müssen auch die neuen, seit 18. Februar 2024 geltenden Batteriekategorien in den Batterieregistern der Länder registriert werden. Die neue Batterieverordnung erweitert die bestehenden drei Batteriekategorien um zwei weitere, für Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien, EV-Batterien) und für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien, LMT-Batterien). Anstatt nach chemischer Zusammensetzung werden die Batteriekategorien nun nach Konzeption und Verwendung unterschieden.

 

Letztlich weist der FBDi noch auf die seit 18. Februar 2024 geänderten Verantwortungen der involvierten Akteure hin: 

Die Rollen des Herstellers und des Vertreibers (jetzt: Händler) bleiben unverändert. Im Rahmen der neuen Konformitätsbewertung von Batterien spielen die Erzeuger und ggf. Einführer (sofern separat vom Erzeuger) eine bedeutende, neue Rolle. Erstinverkehrbringer von Batterien, welche Batterien in ein Land vertreiben, in dem sie keine eigene Niederlassung haben, müssen dort formal einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung benennen. Die Eigenschaft als (unabhängiger) Wirtschaftsakteur ist eine Doppelrolle, welche den anderen Akteuren zugeordnet wird. Diese ist vor allem bei der Bestimmung eventueller Sorgfaltspflichten besonders großer Unternehmen (ab 40 Mio. EUR EU-Umsatz/Jahr) von Relevanz.

Über FBDi e.V.

Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (www.fbdi.de):

Der 2003 gegründete FBDi e.V. ist eine etablierte Größe in der deutschen Verbandslandschaft und bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus der Distribution, die rund drei Viertel des Umsatzvolumens elektronischer Komponenten in Zentral-Europa (DACH) vertreten. Dabei überblickt er die gesamte Wertschöpfungskette der Elektronik.

Neben der Aufbereitung und Weiterentwicklung von Daten zum zentraleuropäischen Distributionsmarkt erzeugen Competence Teams zu wichtigen Themen der Regulatorik in der Elektronikindustrie (u.a. CE, Richtlinien und Verordnungen) eine hohe marktnahe Kompetenz. Diese qualifiziert den FBDi zum gefragten Partner für Politik, Elektronik-Hersteller und -Kunden.

Über die Mitgliedschaft im internationalen Distributionsverband IDEA erfolgt der Austausch mit anderen Verbänden auf europäischer Ebene.

 

Kontakt:

FBDI e. V., Andreas Falke, Geschäftsführer, Nassauische Str. 65 A, 10717 Berlin; Tel.: +49 174 / 8702 753; a.falke@fbdi.de

PR Agentur:

Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations, Landshuter Straße 29, 85435 Erding; Tel: +49 8122  55917-0, www.lorenzoni.de; Beate Lorenzoni-Felber, beate@lorenzoni.de

Zurück

Über uns

Klarheit, Kooperation und Können – das sind unsere Zutaten für Kompetenz: Klare und ehrliche Kommunikation, kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie ein kreatives und umsetzungsstarkes Team, das Dinge mit der Kundenbrille betrachtet. Genau das wissen unsere langjährigen Kunden zu schätzen.

Kontaktdaten

Agentur Lorenzoni GmbH
Landshuter Straße 29
85435 Erding
Deutschland
 
Tel.: +49 8122 55917-0
Fax: +49 8122 55917-29
 
eMail: pr@lorenzoni.de

aktuellster Artikel

Parasoft: C/C++-SW-Testautomatisierung mit vollen MISRA C:2025-Support

Die neue Version Parasoft C/C++test 2025.1 beschleunigt den Weg zu sichererer, zuverlässigerer und qualitativ hochwertigerer Software und reduziert zugleich Ausfälle in der Praxis, den Konformitätsaufwand und die Supportkosten. Dadurch bleibt Entwickler mehr Zeit, um sich auf das Programmieren, Testen und die Bereitstellung von Mehrwert für ihr Unternehmen zu konzentrieren.

  • Nahtlose Unterstützung des MISRA C:2025-Standards stärkt die Entwicklung sicherheitskritischer Software und senkt zugleich Kosten und Komplexität der Konformität.
  • Der KI-Dokumentationsassistent beantwortet aufgabenbezogene Fragen, um die Einarbeitung zu erleichtern und die Produktivität der Entwickler zu steigern.
  • Erweiterte statistische Anwendungssicherheitstests mit nahezu 70 neuen CWE-Prüfungen ermöglichen die schnelle Identifizierung von Schwachstellen und die Optimierung der Gesamtsicherheit.

Weiterlesen …